Bei einer Versetzung handelt es sich um eine vom Arbeitgeber angeordnete Veränderung der Art, des Ortes oder Umfangs der Tätigkeit eines seiner Arbeitnehmer. In Betrieben mit mehr als 20 Angestellten hat hierbei der Betriebsrat ein Vetorecht.
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt und NotarUntere Lindenstr. 458089 Hagen