Als Generationenvertrag bezeichnet man die Tatsache, dass in unserem Rentensystem immer jeweils die jüngere, arbeitende Generation für die akuten Bedürfnisse bzw. Forderungen der älteren, Rente beziehenden Generation aufkommt.
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt und NotarUntere Lindenstr. 458089 Hagen