Das Recht des Arbeitgebers seinen Beschäftigten Anweisungen zu geben und eine Ausführung, soweit die Anweisungen mit den Inhalten des Arbeitsvertrags übereinstimmen, zu erwarten, bezeichnet man als Direktionsrecht.
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt und NotarUntere Lindenstr. 458089 Hagen