Damit bei einer Betriebsänderung auch die Arbeitnehmer ihre Positionen geltend machen können, dient der Interessenausgleich einer Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt und NotarUntere Lindenstr. 458089 Hagen