Prozesskosten

Als Prozesskosten bezeichnet man die gesamten Kosten eines Rechtsstreits. Sowohl die außergerichtlichen, wie Anwaltskosten oder Gutachten von Sachverständigen, als auch die eigentlichen Gerichtskosten. Der Anteil, den die beiden streitenden Parteien dabei jeweils zu übernehmen haben, wird am Ende des Prozesses vom Gericht festgelegt