Arbeitnehmer sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit grundsätzlich haftungsbeschränkt. Komplett haftbar können sie nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz gemacht werden.
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt und NotarUntere Lindenstr. 458089 Hagen