Kaufrecht

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***** fünf Sterne Mandantenbewertung

"Ich habe mich mit Herrn Bürger und seinem Team perfekt vertreten gefühlt. Fachlich und vor allem zwischenmenschlich top. Man ist in guten Händen. Bei Rechtsfragen auf jeden Fall meine erste Adresse."     von M.T.

"Herr Dreier ist ein sehr kompetenter und netter Rechtsanwalt. Nach einer schlechten Erfahrung mit einem anderen RA war ich überrascht einen RA zu finden, der ganz im Sinne des Klienten handelt, sich Zeit nimmt, zuhört und kämpft. Alles was man von einem Anwalt erwartet wurde deutlich übertroffen. Mein nächstes Mandat geht wieder an Herrn Dreier."   von S.D.

"Herr Buerger hat sich schnell um die Prüfung meines Autokreditvertrages gekümmert. Leider war in meinem Fall keine Rückabwicklung auf Grund des Abgasskandales möglich. Ich würde Herrn Buerger aber auch mit künftigen Sachen betrauen und auch auf jeden fall weiter empfehlen."   von Y.H.

 

Mit dem Kaufrecht kommen wir fast täglich in Berührung und kaum ein anderer Vertragstyp wird so häufig geschlossen wie ein Kaufvertrag. Als Teilgebiet des Zivilrechts umfasst das Kaufrecht im Wesentlichen die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Geschäfte zwischen juristischen Personen (Unternehmen) abgeschlossen werden oder ob Verbraucher beteiligt sind.

Gerade im Alltag wird ein Kaufvertrag in der Regel mündlich abgeschlossen. Es gibt aber auch Ausnahmen, z.B. ist beim Verkauf von Immobilien die Schriftform und notarielle Beurkundung erforderlich.

Ein häufiger Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen im Kaufrecht sind Sachmängel oder Rechtsmängel an der Kaufsache, die häufig zu Ansprüchen des Käufers aus Garantie oder Gewährleistung führen. So können beispielsweise Ansprüche auf Kaufpreisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag geltend gemacht werden. Allerdings muss dem Verkäufer in der Regel eine Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden.

Wir beraten Sie in allen Fragen des Kaufrechts.

 

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