In wirtschaftlich sehr schlechten Zeiten kann ein Betrieb die Arbeitszeiten seiner Angestellten verkürzen. Für dementsprechend ausfallende Löhne können Arbeitnehmer das sogenannte Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar
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