Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es dem Arbeitgeber, Angestellte aus willkürlichen, dem Arbeitsverhältnis nicht entsprechenden Gründen gegenüber anderen Angestellten zu benachteiligen.
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt und NotarUntere Lindenstr. 458089 Hagen