Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)

Die BildscharbV ist eine Verordnung, die sich der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern, die mit Bildschirmgeräten arbeiten, widmet. Heute wird sie durch den Anhang der Arbeitsstättenverordnung, Abschnitt 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, ersetzt. Die Inhalte diese Abschnitts sind für den Arbeitgeber verpflichtend.