Die BildscharbV ist eine Verordnung, die sich der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern, die mit Bildschirmgeräten arbeiten, widmet. Heute wird sie durch den Anhang der Arbeitsstättenverordnung, Abschnitt 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, ersetzt. Die Inhalte diese Abschnitts sind für den Arbeitgeber verpflichtend.