Online Glücksspiel - Geld zurückholen

Der Spieltisch ist virtuell, doch es geht um reales Geld. Beim Zocken im Online-Casino können die Spieler viel Geld verlieren. Allerdings besteht ggf. die Möglichkeit, dieses Geld wieder zurückzuholen, denn Online-Glücksspiel ist in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen für staatliche Lotterien oder verschiedene Sportwetten grundsätzlich verboten. Glücksspiele im Internet sind nur dann ausnahmsweise legal, wenn der Anbieter über eine entsprechende Lizenz verfügt – und das ist nur sehr selten der Fall, auch wenn die zum Teil aggressive Werbung für Online-Glücksspiele einen anderen Eindruck erweckt.

Das Verbot von Online-Glücksspiel wird von den Anbietern, die z.B. auf Malta oder in Gibraltar sitzen, oft ignoriert. Sie argumentieren damit, dass das Verbot gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstoße. Das Argument zieht jedoch nicht. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht bestätigte erst kürzlich, dass das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland nicht gegen EU-Recht verstoße und wies den Antrag eines maltesischen Anbieters zurück.

Grundlage für das Verbot von Glücksspielen im Internet ist der Glücksspielstaatsvertrag. Hier ist auch ein allgemeines Mitwirkungsverbot bei Online-Glücksspielen geregelt. Dieses betrifft auch Zahlungsdienstleister, die ihre Dienstleistungen für illegale Glücksspiele im Internet nicht anbieten dürfen, ohne sich strafbar zu machen. Banken, Kreditkartenanbieter oder Bezahldienste werden hier in die Pflicht genommen, die Zahlungen zu verweigern, so dass erst gar keine Einsätze getätigt werden können und dem illegalen Glücksspiel im Internet so der Boden entzogen wird. In diesem Zusammenhang teilte das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport am 17. Juni mit 2019 mit, dass es einem international tätigen Zahlungsdienstleister verboten hat, seine Bezahldienste im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel anzubieten. Das Verbot gilt bundesweit.

Da Glücksspiel im Internet fast ausnahmslos verboten ist, können Spieler ihr Geld von den Anbietern zurückverlangen. Weil diese ihren Firmensitz in der Regel im Ausland, z.B. Malta oder Gibraltar, haben, sind sie allerdings nur schwer zu greifen. „Das Mitwirkungsverbot im Glücksspielstaatsvertrag bietet den Spielern aber andere Möglichkeiten, ihr Geld zurückzuholen. Da Banken, Kreditkarteninhaber oder Bezahldienste die Zahlungen beim Online-Glücksspiel gar nicht hätten tätigen dürfen, können sie nun in die Verantwortung genommen und das Geld von ihnen zurückgefordert werden“, erklärt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen.

Entsprechende Urteile gegen Kreditkartenanbieter liegen schon vor. Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 21. Februar 2018 die Klage eines Kreditkartenanbieters abgewiesen, der verlangte, dass die Spieleinsätze ausgeglichen werden (Az.: 158 C 19107/17). Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Bank anhand des sog. Merchant Memory Code (MCC) hätte erkennen müssen, dass es sich um Zahlungen für illegales Glücksspiel gehandelt hat. Daher hätte sie die Zahlungen verweigern müssen. Ein vergleichbares Urteil fällte das Amtsgericht Leverkusen am 19. Februar 2019 (Az.: 26 C 346/18). Schon aus 2017 stammt ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden gegen den britischen Anbieter Skrill Ltd., der sich ebenfalls am Zahlungsverkehr bei illegalen Glücksspiel im Internet beteiligte.

„Die Urteile zeigen, dass gute Möglichkeiten bestehen, die Spieleinsätze zurückzufordern. Nicht nur von Kreditkartenanbietern und Banken, sondern auch von Bezahldiensten“, so Rechtsanwalt Buerger.

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