Die Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer ist für Betriebe ab 20 Mitarbeitern mit einer Quote von 5 % verpflichtend.Es gilt ein besonderer Kündigungsschutz.
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt und NotarUntere Lindenstr. 458089 Hagen