Sobald in einem privaten Betrieb mindestens fünf Beschäftige angestellt sind, können diese einen Betriebsrat gründen. Dieser kann als Vertretung der Arbeitnehmerinteressen an betrieblichen Entscheidungen teilhaben.
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt und NotarUntere Lindenstr. 458089 Hagen