Mitarbeiterüberwachung

Die Überwachung von Mitarbeitern ist dem Arbeitgeber nicht uneingeschränkt erlaubt. Vielmehr ist ein sorgfältiges austarieren von Angemessenheit und Notwendigkeit gefordert, sodass der Arbeitnehmer nicht in seiner Privatsphäre belästigt wird, der Arbeitgeber aber dennoch die Möglichkeiten hat im Sinne der Betriebsoptimierung die Arbeit seiner Angestellten zu überprüfen.