Tarifautonomiestärkungsgesetz

Die Aufgabe dieses Gesetzes ist es dem Wortlaut nach, die Tarifautonomie zu stärken. Tatsächlich wird diesem Gesetz von vielen Arbeitgebern und Rechtswissenschaftlern eher der gegenteilige Effekt vorgeworfen, sodass es oft (scherzhaft) als Tarifautonomieschwächungsgesetz bezeichnet wird.