Die in Deutschland angewendete Art der Sozialversicherung hat zur Folge, dass sich alle Arbeitnehmer nach dem Solidaritätsprinzip gegenseitig gegen Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter und Tod versichern.