Geringfügige Beschäftigung

Als geringfügige Beschäftigung bezeichnet man ein Arbeitsverhältnis, das einer bestimmt Lohnobergrenze unterliegt (Stand 2017: 450 Euro). Eine gesetzliche Pflichtversicherung besteht für geringfügig Beschäftigte nicht, dafür muss der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag für die Renten-, und Krankenversicherung für jeden seiner geringfügig Beschäftigten zahlen.