Der Abwicklungsvertrag regelt im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag nur die Vereinbarung nach dem Vertragsende. Ihm geht gewöhnlicher Weise eine Kündigung oder ähnliches voraus.
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt und NotarUntere Lindenstr. 458089 Hagen