Die Entgelddifferenzierung versucht zu erörtern, ob die vom Arbeitnehmer gebrachte Leistung mit einer vom Arbeitgeber angemessenen Leistung vergütet wird und stellt sich somit in den Dienst der Entgeltgerechtigkeit.
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt und NotarUntere Lindenstr. 458089 Hagen