Kapitalmarktrecht

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Schadenersatz gegen Anlageberater (Prozessvertretung)

Mandantenbewertung vom 24.02.2020 / Rechtsgebiet: Kapitalanlagen, fehlerhafte Anlageberatung

***** fünf Sterne

"Ich bin selbst Volljurist. Herr Buerger ist nach unserer Einschätzung fachlich kompetent, gründlich und ein Typ, der nicht locker lässt. Er ist auch gut vernetzt, was abseits rein juristischer Fähigkeiten auch helfen kann, bestehende Ansprüche durchzusetzen oder an wichtige Informationen zu kommen. Wir fühlen uns von ihm sehr gut vertreten." von R.Z.

 

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist der Hagener Rechtsanwalt Ralf Buerger spezialisiert auf alle Themen rund um Kapitalverlust und Kapitalsicherung. Wir wahren Ihre Ansprüche gegen Anlage-Vermittler, Emittenten und freie Berater. Unsere besondere Expertise liegt insbesondere im Bereich von Nachrangdarlehen und Genossenschaftsbeteiligungen.

Unabhängig davon ob Sie Geld in Aktien investiert haben, Anleihen gezeichnet haben oder Gesellschafter einer Kapitalanlagegesellschaft wurden: Sie haben Geld verloren und möchten den Schaden reparieren! Dabei möchten wir Ihnen behilflich sein. Einer unserer Themenschwerpunkte liegt neben der Rekonstruktion von Vermögen im Rahmen sogenannter Nachrangdarlehen und Genossenschaftsbeteiligungen auch im Bereich "Massenschadensfälle". Hier haben insbesondere die Insolvenzen der Neckermann Neue Energien AG heute Rewac Energy Invest AG, die Firmen um die P&R Containerinvestments, die EN Storage GmbH, die GenoGen eG  - Genossenschaft für Generationen - usw. Schlagzeilen gemacht.

Wir können nicht zaubern und wollen nicht zu viel versprechen - allerdings empfehlen wir Anlegern

  • es nicht beim Kapitalverlust zu belassen
  • den Schaden nicht zu akzeptieren
  • gemeinsam mit uns die Verantwortlichen in die Schadensersatzpflicht zu nehmen.

 

Bei der Suche nach den Verantwortlichen endet unsere Suche oft bei den Vermittlern, die Anleger zur Zeichnung einer Anleihe oder zum Kauf von sonstigen Produkten des Grauen Kapitalmarktes geraten haben. In vielen Fällen kann man diesem Personenkreis zwar die persönliche Bereicherung nicht direkt juristisch nachweisen, aber man kann ihnen falsche Beratung zur Last legen. Fehlerhafte Kapitalanlage-Beratung kann innerhalb der geltenden Fristen eine Schadensersatzpflicht auslösen.

Unsere Anspruchsgegner sind dabei Berater von Banken und Sparkassen, sowie freie Vermittler. Aber auch Emittenten von Kapitalanlagen und sogar Betriebsprüfer werden von uns fokussiert und bezüglich ihrer Anteile am Kapitalverlust unserer Mandanten überprüft. Wir setzen uns mit ihrer Rechtschutzversicherung auseinander, versuchen in einem ersten Anlauf eine außergerichtliche Regelung zu erreichen und vertreten Sie gegebenenfalls im anstehenden Verfahren vor allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten.

  • Sie sind der Meinung ihr Berater hat Sie nicht richtig über mögliche Risiken Ihrer Kapitalanlage informiert, hat Ihnen vielleicht sogar das Risiko des Totalverlustes unterschlagen?
  • Sie wurden nicht über gezahlte Provisionen informiert?
  • Sie wurden als Gesellschafter einer Kapitalanlagegesellschaft nicht über Ihre Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen informiert?
  • Sie fürchten nun die Rückzahlung Ihrer bereits erhaltenen Provisionen?

Wer Geld braucht, holt es sich auf dem freien Markt - idealerweise bei leichtgläubigen Anlegern. Und ist das gesponserte Unternehmen erst einmal insolvent, dann haben es besonders die Anleger schwer, die vor Zeichnung das Wörtchen "Nachrangdarlehen" nicht gegoogelt haben. Nachrang bedeutet, dass Schuldner in einem Insolvenzverfahren nachrangig nach allen anderen Anspruchstellern behandelt werden. In der Praxis bedeutet das, dass Anleger solcher Kapitalmarktprodukte in aller Regel nicht mit einem aussichtsreichen Platz auf der Insolvenztabelle rechnen können und hier auch kein Geld erhoffen können. Nachrangdarlehen bedeutet "Totalausfallrisiko".

Auf dem Grauen Kapitalmarkt tummeln sich die unterschiedlichsten Geld-Sammelmethoden. Sie haben alle eins gemeinsam: Sie unterliegen nicht der direkten Kontrolle des Bundesamtes für Finanzaufsicht. Diese kommt erst ins Spiel, wenn Graumarkt-Akteuren genehmigungspflichtige Geschäfte vorgeworfen werden - meist wird das Geschäftsmodell dann untersagt. Die größte Gruppe auf dem Grauen Markt dürften Anleihe-Geschäfte ausmachen, gefolgt von Gesellschaften, die geschlossene Fonds verwalten. Und dann gibt es noch viele Nischen, in die sich Anbieter und Vermieter drücken, um auf unfassbar subtile Art und Weise, Anlegern das Geld aus der Tasche zu locken.

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat nachgewiesen, dass er über Fortbildungsveranstaltungen besondere Kenntnisse in seinem Rechtsgebiet erlangt und darüber eine Prüfung abgelegt hat. Zudem muss ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht den Nachweis erbringen, eine bestimmte Anzahl von Fällen im Bank- und Kapitalmarktrecht abgeschlossen zu haben. Der Titel wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen.
Es gibt viele Wege zurück zum Geld und viele Gründe sich von einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über die Möglichkeiten der Kapitalrekonstruierung informieren zu lassen. Wir beraten Sie gern, nutzen Sie die Möglichkeit eines kostenlosen Vorgesprächs. Rechtsanwalt Ralf Buerger berät Opfer von Kapitalanlagen bundesweit.