Ein Gefahrenzuschlag ist ein Bonus für Tätigkeiten, mit denen eine besondere Gefahr verbunden ist - z.B. an besonderen Einsatzorten oder im Umgang mit gefährdenden Stoffen oder Personen, von denen unter Umständen gefahr ausgehen könnte
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt und NotarUntere Lindenstr. 458089 Hagen