Lexikon

Abfindung

Eine Abfindung ist ein einmalig gezahlter Betrag, der der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seinem Arbeitgeber erhält, bzw. erhalten kann. Ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung ist im einzelnen zu prüfen und keinesfalls immer gegeben.

Mitarbeiterüberwachung

Die Überwachung von Mitarbeitern ist dem Arbeitgeber nicht uneingeschränkt erlaubt. Vielmehr ist ein sorgfältiges austarieren von Angemessenheit und Notwendigkeit gefordert, sodass der Arbeitnehmer nicht in seiner Privatsphäre belästigt wird, der Arbeitgeber aber dennoch die Möglichkeiten hat im Sinne der Betriebsoptimierung die Arbeit seiner Angestellten zu überprüfen.

Home Office

Als Home Office bezeichnet es, wenn ein Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit von zu Hause aus ausführt. Dies ist heutzutage vor allem durch die neuen Medien möglich.

Überstunden

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die im Vertrag vereinbarte Gesamtarbeitszeit hinaus geleistet werden. Je nach Vertrag gibt es entsprechender Gegenleistungen des Arbeitgebers. Üblicherweise können Überstunden mit dem normalen Bruttostundenlohn vergolten werden. Allerdings werden sie dann deutlich höher versteuert.

Dienstleistungssektor

Zum Dienstleistungssektor zählen alle Berufe die in keinem Zusammenhang mit der eigentlichen Produktion von Sachgütern stehen, sondern nur mit den fertiggestellten Produkten in Kontakt kommen. Natürlich zählen Berufe die gänzlich ohne materielle Güter auskommen, wie etwa Berater, ebenso dazu.

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Der deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist eine Vereinigung von derzeit acht Gewerkschaften. Sinn und Zweck dieses Zusammenschlusses ist es, gemeinsam mehr Druck auf politische Institutionen oder Entscheidungsträger ausüben zu können.

Gewerkschaft der Polizei (GdP)

Die Gewerkschaft der Polizei ist eine dem deutschen Gewerkschaftsbund angehörige Gewerkschaft mit 175.000 Mitgliedern. Sie vertritt die Interessen von Polizisten, Vollzugsbeamten des Zolls, Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten.

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ist eine Gewerkschaft für alle pädagogischen, sozialpädagogischen und wissenschaftlichen Berufe. Für Angestellte an Schulen, in Kindertagesstätten, Jugendheimen, Hochschulen, Volkshochschulen, wissenschaftlichen Instituten und Forschungseinrichtungen, sowie an Goethe-Instituten, Deutschen Auslandsschulen, Europäischen Schulen, Bundeswehrschulen und ausländischen Sprachdiplomschulen werden von ihr vertreten.

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten ist eine Gewerkschaft für Arbeitnehmer aus dem Branchen Backwaren, Fleisch, Gastgewerbe, Milch und Fett, Obst und Gemüse, Süßwaren, Tabak und Zucker.

IG Bauen Agrar Umwelt

Die IG (Industriegewerkschaft) Bauen-Agrar-Umwelt ist eine Gewerkschaft für Arbeitnehmer aus den Branchen Baugewerbe, Baustoffindustrie, Abfallentsorgung und Recycling, Land- und Forstwirtschaft, Gebäudereinigung und -management, sowie Umwelt- und Naturschutz.

IG Bergbau, Chemie, Energie

Die IG (Industriegewerkschaft) Bergbau, Chemie, Energie ist eine Gewerkschaft für Arbeitnehmer aus den Branchen Bergbau, Chemie, Gas, Glas, Kautschuk, Keramik, Kunststoffe, Leder, Mineralöl, Papier, Pharma, Sanierung/Entsorgung, Steinkohle und Wasserwirtschaft.

IG Metall

Die IG Metall (Industriegewerkschaft Metall) ist eine Gewerkschaft für Arbeitnehmer aus dem Sektor der Metall/Elektro-, Stahl-, Textil/Bekleidung- und Holz/Kunststoffherstellung und der Informations- und Kommunikationstechnologiebranche. Sie ist die größte Gewerkschaft Deutschlands.

Ver.di

Die ver.di (vereinte Dienstleistungsgesellschaft) ist eine Gewerkschaft für Arbeitnehmer aus dem Dienstleistungssektor. Sie ist nach der IG Metall die zweitgrößte Gewerkschaft Deutschlands.

Tarifvertragspartei

Als Tarifvertragsparteien bezeichnet man die beiden Seiten von Tarifvertragsverhandlungen. Also die Arbeitgeberverbände auf der einen und die Gewerkschaften auf der anderen Seite.

Freier Mitarbeiter

Ein freier Mitarbeiter ist für einen Betrieb eine selbstständig arbeitende Person, die Aufträge von ihm ausführt, obwohl kein Beschäftigungsverhältnis existiert.

Versetzung

Bei einer Versetzung handelt es sich um eine vom Arbeitgeber angeordnete Veränderung der Art, des Ortes oder Umfangs der Tätigkeit eines seiner Arbeitnehmer. In Betrieben mit mehr als 20 Angestellten hat hierbei der Betriebsrat ein Vetorecht.

Urlaub

Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Bei einer 6-Tage Woche liegt er bei mindestens 24 Tagen, bei einer 5-Tage Woche bei 20 Tagen. Um diesen Anspruch als Arbeitnehmer zu haben sind die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden dabei irrelevant.

Teilzeitarbeit

Eine Beschäftigung in Teilzeit hat gegenüber einer Beschäftigung in Vollzeit ein zeitlich geringeres Arbeitsvolumen. Maßstab sind dabei die betriebsinternen Regelungen.

Leiharbeit

Leiharbeit. ist eine durch eine Zeitarbeitsfirma bereitgestellte Arbeit. Arbeitgeber wenden sich dabei an eine Zeitarbeitsfirma und leihen sich von ihr, p nach Bedarf die Arbeitnehmer.

Zeitarbeit

Zeitarbeit ist eine durch eine Zeitarbeitsfirma bereitgestellte Arbeit. Arbeitgeber wenden sich dabei an eine Zeitarbeitsfirma und leihen sich von ihr, je nach Bedarf die Arbeitnehmer.

Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis ist ein von Arbeitgeber erstelltes Schreiben, welches Informationen über das jeweilige Dienstverhältnis enthält. Dabei beinhaltet das einfache Arbeitszeugnis lediglich sachliche Informationen, während das qualifizierte Arbeitszeugnis individuell auf den Arbeitnehmer eingeht. Es besteht ein Anspruch auf das qualifizierte Arbeitszeugnis. Zudem muss es „wohlwollend“ geschrieben sein.

Betriebsänderung

Eine Betriebsänderung ist eine grundlegende Umgestaltung des betroffenen Betriebs. Dabei können Zweige des Betriebes, oder sogar der ganze Betrieb ausfallen. Die wirtschaftlichen Folgen für die Arbeitnehmer können dabei beachtlich werden, weshalb der Arbeitgeber bei einer geplanten Betriebsänderung verpflichtet ist, gleichzeitig einen Sozialplan auszuarbeiten.

Interessenausgleich

Damit bei einer Betriebsänderung auch die Arbeitnehmer ihre Positionen geltend machen können, dient der Interessenausgleich einer Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.

Sozialplan

Durch eine Betriebsänderung können Arbeitnehmer in eine wirtschaftlich nachteilige Situation gerückt werden. Es ist die Aufgabe eines Sozialplans dies soweit wie möglich zu verhindern.

Gleichstellung

Als Gleichstellung bezeichnet man alle Versuche, keinen Arbeitnehmer aufgrund von Geschlecht, Religionszugehörigkeit oder Behinderung zu bevor-, oder zu benachteiligen.

Schwerbehinderte Arbeitnehmer

Die Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer ist für Betriebe ab 20 Mitarbeitern mit einer Quote von 5 % verpflichtend.Es gilt ein besonderer Kündigungsschutz.

Leitende Angestellte

Bei einem leitenden Angestellten handelt es sich zwar weiter um einen Angestellten, allerdings ist er mit umfassenden Befugnissen ausgestattet, die ihm ermöglichen, rechtlich arbeitgeberähnlich aufzutreten.

Gerichtskosten

Gerichtskosten sind die Gebühren und Auslagen, die bei einem Gerichtsverfahren erhoben werden. Die Gebühren richten sich dabei mit einem festen Satz nach dem Streitwert des Verfahrens und die Auslagen nach den individuellen Aufwendungen, die für einen Rechtsstreit angefallen sind, wie zum Beispiel Zeugenentschädigungen.

Prozesskosten

Als Prozesskosten bezeichnet man die gesamten Kosten eines Rechtsstreits. Sowohl die außergerichtlichen, wie Anwaltskosten oder Gutachten von Sachverständigen, als auch die eigentlichen Gerichtskosten. Der Anteil, den die beiden streitenden Parteien dabei jeweils zu übernehmen haben, wird am Ende des Prozesses vom Gericht festgelegt

Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzgesetz regelt alle Maßnahmen, die zum Schutze schwangerer Frauen in ihrem beruflichen Kontext, vor und nach der Geburt, ergriffen werden können und müssen.

Mobbing

Das Strafgesetzbuch kennt Mobbing am Arbeitsplatz als solches nicht als Straftat. Vielmehr ist Mobbing eine undefinierte Akkumulation von vielen einzelnen Taten, die mal strafbar und mal nicht strafbar sind. Das Perfide am Mobbing ist, dass man dabei die Auswirkungen dieser Taten nicht abschätzen und die Brutalität nicht messen kann. Die Schwierigkeit, dies gesetzlich einordnen zu können, darf aber weder Mobbingopfer, noch Mitwisser daran hindern zu versuchen, sich rechtlich mit allen Mitteln zu wehren.

Geringfügige Beschäftigung

Als geringfügige Beschäftigung bezeichnet man ein Arbeitsverhältnis, das einer bestimmt Lohnobergrenze unterliegt (Stand 2017: 450 Euro). Eine gesetzliche Pflichtversicherung besteht für geringfügig Beschäftigte nicht, dafür muss der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag für die Renten-, und Krankenversicherung für jeden seiner geringfügig Beschäftigten zahlen.

Midijob

Als Midijob bezeichnet man ein Arbeitsverhältnis, das on einem Lohnspektrum von 450,01 € bis 800,00 € liegt. Es gelten die üblichen Sozialversicherungspflichten, die Sozialabgaben sind jedoch geringer als in einem normalen Beschäftigungsverhältnis.

Minijob

Als Minijob bezeichnet man ein Arbeitsverhältnis, das einer bestimmt Lohnobergrenze unterliegt (Stand 2017: 450 Euro). Eine gesetzliche Pflichtversicherung besteht für diese geringfügig Beschäftigten nicht, dafür muss der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag für die Renten-, und Krankenversicherung für jeden seiner geringfügig Beschäftigten zahlen.

Kündigung

Bei der Kündigung handelt es sich um die Beendigung des im Arbeitsvertrag beschlossen Schuldverhältnisses. Kündigt der Arbeitgeber spricht man von einer Fremdkündigung, kündigt der Arbeitnehmer von einer Eigenkündigung.

Kurzarbeit

In wirtschaftlich sehr schlechten Zeiten kann ein Betrieb die Arbeitszeiten seiner Angestellten verkürzen. Für dementsprechend ausfallende Löhne können Arbeitnehmer das sogenannte Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Insolvenz des Arbeitgebers

Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers können seine Angestellten nur hoffen, dass ein Insolvenzverwalter den Betrieb sanieren kann. Ist dies nicht mehr möglich, können sie noch drei Monate Insolvenzgeld vom Arbeitsamt erhalten. Das Insolvenzgeld entspricht dem vorherigen Nettolohn und wird auch dann bezahlt, wenn sich der Arbeitgeber ins Ausland absetzt und keine ordentliche Insolvenz in die Wege leitet.

Haftung des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit grundsätzlich haftungsbeschränkt. Komplett haftbar können sie nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz gemacht werden.

Freistellung

Eine Freistellung ist die dauerhafte oder zeitweilige Entbindung eines Angestellten von seiner Arbeitspflicht. Sie kann bezahlt oder unbezahlt vereinbart werden oder auch ganz ohne Vereinbarung, als einseitige Maßnahme des Arbeitgebers vollzogen werden.

Krankheit

Im Falle einer Krankheit muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber sobald es ihm zumutbar ist informieren, wie lange er voraussichtlich arbeitsunfähig sein wird. Das weitere Vorgehen kann sich von Arbeitsvertrag zu Arbeitsvertrag unterscheiden.

Weiterbildung

Unter Weiterbildung versteht man die Einschlagung einer neuen beruflichen Laufbahn. Dabei wird als erstes eine neue Berufsausbildung angestrebt, die mit der vorherigen Profession nicht unbedingt etwas zu tun hat und also keine Vertiefung der bereits vorhandenen Kenntnisse darstellt.

Fortbildung

Eine Fortbildung bezieht sich ihrem Inhalt nach auf eine schon abgeschlossene Berufsausbildung und soll die darin erhaltenen Kenntnisse erweitern oder erhalten. Oft gehen Fortbildungen mit der Chance eines beruflichen Aufstiegs einher.

Dienstwagen

Als Dienstwagen bezeichnet man üblicherweise einen vom Betrieb gestellten Wagen für einen Arbeitnehmer, den dieser auch privat nutzen kann. Es kann für den Betrieb und für den Empfänger des Wagens unter verschiedenen Fällen steuerlich ratsam oder unratsam sein, eine Vergütung durch einen Dienstwagen anzunehmen.

Berufskrankheit

Eine Berufskrankheit ist ein durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstandene Krankheit, gegen die Arbeitnehmer versichert sind. Die endgültige Entscheidung darüber, ob dies bei dieser oder jener Krankheit der Fall ist, treffen am Ende die gesetzlichen Unfallversicherungen.

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzlichen Unfallversicherungen sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Befristetes Arbeitsverhältnis

Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist eine Anstellung auf Zeit. Im Gegensatz zur Dauerbeschäftigung kann sie ohne besondere Begründung nach einer vorher festgelegten Frist gekündigt werden.

Präklusionsfrist

Die Präklusionsfrist ist diejenige Frist, nach der ein rechtmäßiger Anspruch auf eine Leistung erlischt, falls er in innerhalb dieser Frist nicht wahrgenommen wurde.

Verfallsfrist

Verfallsfrist ist diejenige Frist, nach der ein rechtmäßiger Anspruch auf eine Leistung erlischt, falls er innerhalb dieser Frist nicht wahrgenommen wurde.

Anschlussfrist

Die Ausschlussfrist ist diejenige Frist, nach der ein rechtmäßiger Anspruch auf eine Leistung erlischt, falls er innerhalb dieser Frist nicht wahrgenommen wurde.

Ausbildung

Als Ausbildung bezeichnet man die Zeit in der ein Beruf erlernt und mit einer bestandenen Gesellen-, Facharbeiter-, oder Abschlussprüfung beendet wird.

Arbeitsunfall

Zu den Arbeitsunfällen zählen Unfalle bei Ausübung eines Ehrenamtes, bei Pflege eines nahen Angehörigen im eigenen Wohnhaus, während des Schulbesuchs oder der Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall oder Unfälle eines Kindes während des Kitabesuchs. Für Behandlungen von Arbeitsunfällen kommen die gesetzlichen Unfallversicherungen auf.

Arbeitslosengeld I

Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung. Arbeitnehmer müssen mindesten 12 Monate lang Abgaben gezahlt und sich nach Verlust des Arbeitsplatzes bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben, um einen Anspruch auf das Alg I zu haben. Die Auszahlungsrate liegt bei 67% für Arbeitslose mit Kind und bei 60% für diejenigen ohne. Die Gesamtdauer der Zahlung hängt mit der Dauer der vorherigen Einzahlungen zusammen. Der Anspruch reicht von 6 bis 24 Monaten.

Abwicklungsvertrag

Der Abwicklungsvertrag regelt im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag nur die Vereinbarung nach dem Vertragsende. Ihm geht gewöhnlicher Weise eine Kündigung oder ähnliches voraus.

Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag beendet ein Vertragsverhältnis einvernehmlich. In ihm finden sich gewöhnlich auch weitere Vereinbarungen, die mit dem Vertragsende einhergehen, wie beispielsweise eine Abfindung.

Betriebliche Übung

Lässt der Arbeitgeber bestimmte Muster erkennen, mit denen er seinen Arbeitnehmern in regelmäßiger Wiederholung Leistungen, wie Weihnachtsgeld, Prämien, Urlaubsansprüche oder ähnliches gewährt, darf der Arbeitnehmer von einer dauerhaften Wiederkehr ausgehen. Der Arbeitgeber ist fortan verpflichtet die angewöhnten Begünstigungen regelmäßig auszusprechen und muss die Erwartungen seiner Arbeitnehmer erfüllen.

Gleichbehandlungsgrundsatz

Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet es dem Arbeitgeber, Angestellte aus willkürlichen, dem Arbeitsverhältnis nicht entsprechenden Gründen gegenüber anderen Angestellten zu benachteiligen.

Auszubildender

Als Auszubildenden bezeichnet man eine Person, die sich in einer Berufsausbildung befindet. Diese endet im Idealfall mit einer bestandenen Gesellen-, Facharbeiter- oder mit einer Abschlussprüfung.

Arbeiter

Als Arbeiter bezeichnet man einen Arbeitnehmer, der einer Tätigkeit nachgeht, deren Ausführung eher körperliche Kapazitäten fordert.

Angestellter

Als Angestellten bezeichnet man einen Arbeitnehmer, der einer Tätigkeit nachgeht, deren Ausführung eher geistige Kapazitäten fordert.

Lohnnebenkosten

Bei den Lohnnebenkosten handelt es sich um eine anteilige Zahlung zu den Sozialversicherungskosten des angestellten Arbeitnehmers, die gesetzlich verpflichtend vom Arbeitgeber übernommen werden muss.

Rente

Als Rente bezeichnet man einen regelmäßig auszuzahlenden Betrag, auf den man nach Beendigung seines Arbeitslebens aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Alter, sowie aufgrund seines sozialen Status und Vereinbarungen mit seiner Versicherung Anspruch hat.

Solidaritätsprinzip

Das Solidaritätsprinzip ist die Grundidee der Sozialversicherung in Deutschland. Es bedeutet für die gesetzliche Krankenversicherung, dass Leistungen für die Versicherten nicht individualisiert werden und für alle gleich sind, unabhängig von dem was der Versicherte einkommensabhängig eingezahlt hat. Für alle anderen Sozialversicherungen gilt dies nicht im vollen Ausmaß, da zum Beispiel Arbeitslosengeld und Rente an die vorherigen, individuellen Zahlungen gekoppelt sind.

Generationenvertrag

Als Generationenvertrag bezeichnet man die Tatsache, dass in unserem Rentensystem immer jeweils die jüngere, arbeitende Generation für die akuten Bedürfnisse bzw. Forderungen der älteren, Rente beziehenden Generation aufkommt.

Nachhaltigkeitsrücklage

Die Nachhaltigkeitsrücklage ist eine Reserve der der deutschen Rentenversicherung und dient ihr dazu, konjunkturelle Schwankungen auszugleichen und so ihre Zahlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten.

Praktikant, Praktium

Der Praktikant partizipiert für eine vorher festgelegte Zeitdauer am Arbeitsprozess eines Betriebes, um die Anwendung seines theoretischen Wissen in der Praxis zu erfahren und seine Kenntnisse im allgemeinen zu erweitern - Die Bezeichnung für dieses Beschäftigungsverhältnis lautet Praktikum.

Sozialversicherung

Die in Deutschland angewendete Art der Sozialversicherung hat zur Folge, dass sich alle Arbeitnehmer nach dem Solidaritätsprinzip gegenseitig gegen Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter und Tod versichern.

Arbeitnehmerähnliche Person

Eine arbeitnehmerähnliche Person ist ein selbstständiger Unternehmer, der von einem einzelnen Auftraggeber wirtschaftlich abhängig ist. Arbeitsrechtlich handelt es sich dabei unter bestimmten Bedingungen noch nicht um eine Scheinselbständigkeit.

Generalstreik

Als Generalstreik bezeichnet man einen Streik eines ganzen Landes oder einer Region, um die gesamte Wirtschaft lahm zu legen. Meistens ist er dabei politisch motiviert. Der Generalstreik wird in Deutschland nicht vom Streikrecht geschützt.

Streikrecht

Wird ein Streik von einer Gewerkschaft organisiert, handeln die teilnehmenden Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber nicht pflichtwidrig, da sie vom sogenannten Streikrecht geschützt werden.

Rentenversicherungspflicht

Die Rentenversicherungspflicht besteht für alle Arbeitnehmer der Privatwirtschaft. Für Freischaffende und Selbständige ist sie jedoch nicht verpflichtend.

Niedriglohn

Unter dem Begriff Niedriglohn werden alle Lohnzahlungen zusammen gefasst, die unter dem Durchschnittslohnniveau auf dem regulären Arbeitsmarkt liegen.

Lohnwucher

Als Lohnwucher bezeichnet man eine rechtswidrige Ausbeutung des Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber.

Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht ist die höchste Instanz aller arbeitsrechtlichen Rechtsstreite und gehört damit zu den fünf obersten Gerichtshöfen.

Mindestlohn

Der Mindestlohn ist das minimalste Arbeitsendgelt, was einem Arbeitnehmer zusteht. Er ist rechtlich geschützt und liegt derzeit bei 8,84 Euro (Stand: 1. Januar 2017).

Aussperrung

Die Aussperrung ist gewissermaßen der Gegenentwurf des Streiks. Der Arbeitgeber entbindet dabei seine Angestellten von der Arbeitspflicht und stellt damit einhergehend keine weiteren Lohnzahlungen in Aussicht

Tarifautonomiestärkungsgesetz

Die Aufgabe dieses Gesetzes ist es dem Wortlaut nach, die Tarifautonomie zu stärken. Tatsächlich wird diesem Gesetz von vielen Arbeitgebern und Rechtswissenschaftlern eher der gegenteilige Effekt vorgeworfen, sodass es oft (scherzhaft) als Tarifautonomieschwächungsgesetz bezeichnet wird.

Arbeitskampf

Als Arbeitskampf bezeichnet man jede kollektive Druckausübung von Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite auf die jeweils andere Partei, zur Erreichung ihrer eigenen Tarifvorstellungen. Die Arbeitnehmer reagieren dabei gewöhnlich mit Streiks, Arbeitgeber mit Aussperrung.

Stellenbeschreibung

In einer Stellenbeschreibung finden sich spezifische Angaben einer zu besetzenden Arbeitsstellen, wie Arbeitsziele, Arbeitsinhalte, Aufgaben, sowie die Kompetenzen, über die ein Bewerber verfügen sollte.

Schichtzulage

Die Schichtzulage ist eine Bonuszahlung, die dann vom Arbeitgeber gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer mehreren Schichten nacheinander arbeitet.

Gefahrenzuschlag

Ein Gefahrenzuschlag ist ein Bonus für Tätigkeiten, mit denen eine besondere Gefahr verbunden ist - z.B. an besonderen Einsatzorten oder im Umgang mit gefährdenden Stoffen oder Personen, von denen unter Umständen gefahr ausgehen könnte

Infektionszulage

Die Infektionszulage ist eine Bonuszahlung, die der Arbeitnehmer an Arbeitsstätten erhält, bei denen von einem erhöhten Infektionsrisiko auszugehen ist, wie Krankenhäuser oder Psychatrien.

Schmutzzulage

Die Schmutzzulage ist eine Bonuszahlung, die der Arbeitnehmer bei besonders schmutziger oder staubiger Arbeit vom Arbeitgeber erhält.

Erschwerniszulage

Die Erschwerniszulage ist ein Bonus, der Arbeitnehmern für Tätigkeiten mit ungewöhnlich hoher Belastung gezahlt wird. Die konkreten Fälle können von schmutzigen, bis über gesundheitsschädigende Arbeiten reichen.

Entfernungszulage

Eine Entfernungszulage ist ein Bonus, der für einen übermäßig langen Weg zur Arbeitsstätte vom Arbeitgeber ausgezahlt wird.

Bonus

Als Bonus bezeichnet man jede Art von Gutschriften, Zahlungen oder Vergütungen die für den Bonusempfänger von Vorteil sind.

Akkordlohn

Beim Akkordlohn wird eine Leistung nicht pro Stunde vergütet, sondern jeweils einmalig für die gesamte erbrachte Leistung oder Teilleistung.

Prämie

Unter Prämie versteht man meistens eine Sonderzahlung, die als Belohnung für das Erreichen eines vorher definierten Ziels ausgezahlt wird.

Kündigungsschutzklage

Wenn Arbeitnehmer gekündigt werden, obwohl ihrer Meinung nach ein effektiver Kündigungsschutz besteht, so kann vor dem zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden

Lohnspreizung

Als Lohnspreizung bezeichnet man das Gefälle zwischen den einzelnen Bürgern vom wirtschaftlichen Standpunkt aus.

Tarifautonomie

Die Tarifautonomie ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. Koalitionen ist es demnach erlaubt, Vereinbarungen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, insbesondere Tarifverträge über das Arbeitsentgelt so abzuschließen, das sie rechtlich bindend sind, ohne das der Gesetzgeber diesen zustimmen muss.

Gehalt

Als Gehalt bezeichnet man ein festes Monatsgehalt, das unabhängig von den tatsächlichen Arbeitsstunden und der geleisteten Arbeit ausgezahlt wird. So in den meisten Anstellungsverhältnissen.

Lohn

Als Lohn bezeichnet man eine Vergütung für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden. So meist bei Gewerbetreibenden.

Bruttogehalt

Das Bruttogehalt ist das gesamte, im Arbeitsvertrag festgelegte monatliche Gehalt, ohne steuerliche oder sozialpflichtige Abgaben. Je nach Steuerklasse entspricht es mal mehr mal weniger dem Nettogehalt.

Bruttolohn

Der Bruttolohn ist der Lohn für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden des Arbeitnehmers vor allen steuerlichen und sozialpflichtigen Abgaben. Je nach Steuerklasse entspricht er mal mehr, mal weniger dem Nettolohn.

Nettogehalt

Das Nettogehalt ist das im Arbeitsvertrag festgelegte monatliche Gehalt, das unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeit ausgezahlt wird und dem schon alle steuerlichen und sozialpflichtigen Abgaben abgezogen wurden.

Nettolohn

Der Nettolohn ist der Betrag, den ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden nach Abzug aller steuerlichen und sozialpflichtigen Beiträge für seinen privaten Lebensunterhalt erhält.

Gesamtmetall

Gesamtmetall ist die Kurzform für den Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e. V., des Zusammenschlusses der Landesarbeitgeberverbände der deutschen Metall- und Elektroindustrie.

Entgeltdifferenzierung

Die Entgelddifferenzierung versucht zu erörtern, ob die vom Arbeitnehmer gebrachte Leistung mit einer vom Arbeitgeber angemessenen Leistung vergütet wird und stellt sich somit in den Dienst der Entgeltgerechtigkeit.

Tarifvertrag über das Entgelt-Rahmenabkommen (ERA)

Beim ERA handelt es sich um ein Abkommen zwischen der Gewerkschaft IG METALL und dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall. Gegenstand des Abkommens ist eine gerechtere Entgeltung durch Vereinheitlichung zwischen beiden Parteien zu gewährleisten.

Arbeitsbelastung

Unter dem Begriff Arbeitsbelastung werden alle Faktoren zusammengezählt, die eine physische oder psychische Belastung für die arbeitende Person darstellen. Dazu werden sowohl die individuelle Verfassung des Arbeitenden, wie Überarbeitung oder ähnliches, als auch die die äußeren Umstände des Arbeitsplatzes, wie zum Beispiel Lärm, betrachtet.

Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht enthält neben der Regelungen aller Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat auch die Regelungen der Dienstverhältnisse von Beamten.

Öffentlicher Dienst

Als öffentlichen Dienst bezeichnet man die Tätigkeit aller beim Staat angestellten Personen. Darunter zählt man Beamte, Richter, Rechstreferendare, Soldaten und Angestellten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen.

Privatwirtschaft

Als Privatwirtschaft bezeichnet man die Gesamtheit aller Unternehmen, die nicht in öffentlichem oder staatlichem Besitz sind.

Staatsdienst

Als Staatsdienst bezeichnet man die Tätigkeit aller beim Staat angestellten Personen. Dazu zählt man Beamte, Richter, Rechstreferendare, Soldaten und Angestellten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen.

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung eines bestimmten Arbeitsplatzes richtet sich nach Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes. Gefährdungen für die Arbeitnehmer sollen dadurch erkannt und Schäden vorgebeugt werden.

Personalmanagement

Als Personalmanagement ist bezeichnet man die Aufgabe, das Personal eines Betriebes mit der größtmöglichen Effizienz einzusetzen und alle Ressourcen nutzbar zu machen.

Arbeitsvorbereitung

Ziel der Arbeitsvorbereitung ist es, einen reibungslosen Ablauf des Produktionsprozesses zu gewährleisten. Damit Termine eingehalten werden können muss die Arbeitsvorbereitung – der Begriff ist auch für diese spezielle Abteilung verwendbar – Pläne zur effizienten Produktion erstellen.

Arbeitszeitmanagement

Unter Arbeitszeitmanagement versteht man die Koordinierung der Arbeitszeiten der verfügbaren Arbeitskräfte, um sich individuell an de Gegebenheiten des Produktionsprozesses anzupassen. Es liegt damit an der Schnittstelle zwischen Arbeitsvorbereitung und Personalmanagement.

Entgelt

Die in einem Vertrag ausgemachten Leistungen, die man durch eine andere zu erbringende Leistung erhält, bezeichnet man als Entgelt. Das Wort leitet sich von dem Verb entgelten ab und hat damit keine direkt begriffliche Verbindung zum Wort Geld.

Betriebsverfassung

Bei der Betriebsverfassung handelt es sich um eine Grundordnung, die die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung, wie regelt.

Direktionsrecht

Das Recht des Arbeitgebers seinen Beschäftigten Anweisungen zu geben und eine Ausführung, soweit die Anweisungen mit den Inhalten des Arbeitsvertrags übereinstimmen, zu erwarten, bezeichnet man als Direktionsrecht.

Arbeitsprozess

Als Arbeitsprozess versteht man im Arbeitsrecht eine Produktion von Gütern oder Erbringung von Dienstleistungen mithilfe von Arbeitsteilung. Mehrere Personen beteiligen sich dabei kooperativ und mit unterschiedlichen Aufgaben am Arbeitsprozess.

Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz regelt die höchst zulässige tägliche Arbeitszeit, die Mindestruhepausen während der Arbeitszeit und zwischen Beendigung und Wiederaufnahme der Arbeit, sowie die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen und die Schutzvorschriften für Nachtarbeit. Sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer sind verpflichtet sich an die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu halten.

Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - EMFV)

Die EMFV ist eine Verordnung, die sich der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer, die beim Ausüben ihrer Tätigkeit mit elektromagnetischen Felder in Kontakt kommen, widmet. Ihre Inhalte sind für den Arbeitgeber verpflichtend.

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Die ArbMedVV ist eine Verordnung, die sich der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer widmet, Sie erwartet vom Arbeitgeber, arbeitsbedingte Erkrankungen seiner Beschäftigten frühzeitig zu erkennen und bestenfalls zu verhüten.

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

Die PSA-BV ist eine Verordnung, die sich der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer widmet. In ihr wird die verpflichtende Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung durch den Arbeitgeber geregelt.

Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)

Die LasthandhabV ist eine Verordnung, die sich der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer, die sich beim Ausüben ihrer Tätigkeit einer manuellen Handhabung von Lasten aussetzen müssen, widmet. Ihre Inhalte sind für den Arbeitgeber verpflichtend.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Die GefStoffV ist eine Verordnung, die sich der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer, die beim Ausüben ihrer Tätigkeit mit Gefahrenstoffen in Kontakt kommen, widmet. Ihre Inhalte sind für den Arbeitgeber verpflichtend.

Biostoffverordnung (BioStoffV)

Die BioStoffV ist eine Verordnung, die sich der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern, die beim Ausüben ihrer Tätigkeit mit Biostoffen in Kontakt kommen, widmet. Ihre Inhalte sind für den Arbeitgeber verpflichtend.

Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)

Die BildscharbV ist eine Verordnung, die sich der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern, die mit Bildschirmgeräten arbeiten, widmet. Heute wird sie durch den Anhang der Arbeitsstättenverordnung, Abschnitt 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, ersetzt. Die Inhalte diese Abschnitts sind für den Arbeitgeber verpflichtend.

Baustellenverordnung (BaustellV)

Die BaustellV ist eine Verordnung, die sich Verbesserung der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit von Arbeitstätigen auf Baustellen widmet. Ihre Inhalte sind für den Arbeitgeber verpflichtend.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die ArbStättV ist eine Verordnung, die sich der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit vom Arbeitnehmern beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten widmet. Ihre Inhalte sind für den Arbeitgeber verpflichtend.

Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz ist per Definition das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.

Flexible Arbeitszeit

In modernen Betrieben kommt es häufig zu großen Schwankungen bezüglich der akut notwendigen Arbeitskraft. Auf diese individuell zu reagieren, kann durch eine flexible Arbeitszeit ermöglicht werden. Arbeitgeber und -nehmer vereinbaren dann je nach Auftragslage individuelle Arbeitszeiten.

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag bestimmt als Grundlage für ein Arbeitsverhältnis die von einem Arbeitnehmer zu erbringende Leistung und für den Arbeitgeber die Verpflichtung zur Vergütung dieser Leistung.

Arbeitszeitmodell

Ein Arbeitszeitmodell dient der Koordinierung des Arbeitszeiten der Arbeitnehmer um einen reibungslosen Arbeitsprozess zu gewährleisten. Die verschiedenen möglichen Arbeitszeitmodelle werden im jeweiligen Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegt.

Streik

Legen mehrere Arbeitnehmer gemeinsam ihre Arbeitstätigkeit für einen bestimmten Zeitraum nieder, um den Arbeitgeber dadurch zu neuen Tarifverhandlungen zu zwingen, spricht man von einem Streik. Dieser wird prinzipiell von den Gewerkschaften gesteuert.

Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag ist eine Vertrag zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften und regelt den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen und die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien.

Erwerbserträge

Erwerbstätige sind alle Personen, die einer bestimmten Tätigkeit (z.B. ein Beruf) zur Generierung eines wirtschaftlichen Erwerbs ausüben.

Koalitionsfreiheit

Als Koalitionsfreiheit bezeichnet man das Recht von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Koalitionen zu gründen, diesen fernzubleiben (negative Koalitionsfreiheit) oder sich ihnen anzuschließen (positive Koalitionsfreiheit).

Koalition

Eine Koalition ist eine Vereinigung von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern zur Vertretung gemeinsamer Interessen, wie der Arbeitgeberverband oder die Gewerkschaft. Gegenstand dieser Interessen sind die Förderung und Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen.

Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ist eine Person oder Einrichtung, die in Form eines Unternehmens Arbeitnehmer beschäftigt. Er hat diesen gegenüber umfassende Pflichten, wie die der Vergütung, der Fürsorge, der Pflicht zur Gleichbehandlung sowie Verpflichtung zur Abführung von Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuer.

Arbeitgeberverband

Der Arbeitgeberverband ist eine Vereinigung der Arbeitgeber, der ihre Interessen gegenüber den Gewerkschaften und dem Staat, arbeitsrechtlich und sozialpolitisch, vertritt. Hauptsächlich befasst er sich dabei mit Tarifverhandlungen

Personalrat

Der Personalrat entspricht dem Betriebsrat in der öffentlichen Verwaltung und ist damit Teil des öffentlichen Rechts.

Betriebsrat

Sobald in einem privaten Betrieb mindestens fünf Beschäftige angestellt sind, können diese einen Betriebsrat gründen. Dieser kann als Vertretung der Arbeitnehmerinteressen an betrieblichen Entscheidungen teilhaben.

Gewerkschaft

Die Gewerkschaft ist eine Vereinigung der Arbeitnehmer, die für deren kollektive Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertretungsberechtigt ist. Die Interessen können wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Art sein.

Kollektivarbeitsrecht

Im Kollektivarbeitsrecht werden die Rechtsbeziehungen der Vertretungsorgane der Arbeitnehmer, hierzu zählen zum Beispiel die Gewerkschaft, der Betriebsrat oder der Personalrat geregelt.

Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht befasst sich mit den Rechtsbeziehungen einzelner Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese werden durch einen Arbeitsvertrag bestimmt weshalb dieser der Hauptgegenstand des Individualarbeitsrechts ist.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen den Vertretungsorganen und Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ersteres wird dabei als Individualarbeitsrecht, letzteres als Kollektivarbeitsrecht bezeichnet.