Zivilrecht

Das Zivilrecht wird auch oft Privatrecht oder Bürgerliches Recht genannt. Im Zivilrecht sind die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen untereinander bzw. die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen geregelt.

Die wesentlichen Regelungen des Zivilrechts finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch – kurz BGB.  Darüber hinaus gibt es noch Sonderregelungen in Spezialgesetzen.

Im Zivilrecht geht es um Ansprüche aus Verträgen und gesetzlichen Schuldverhältnissen. Im Allgemeinen Teil des BGB finden sich bereits viele Anspruchsgrundlagen des Zivilrechts. Das betrifft die rechtlichen Regelungen zwischen Privatpersonen und juristischen Personen (Unternehmen). Ein wichtiger Punkt sind dabei Rechtsgeschäfte und Ansprüche aus Verträgen, wie z.B. Kaufvertrag oder Werkvertrag, Geltungsvoraussetzungen und Willenserklärungen.

Zudem geht es im Zivilrecht auch um Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung.

Viele dieser Regelungen finden auch Anwendung im Erbrecht, Familienrecht oder Sachenrecht.

Zum Zivilrecht zählt auch das Sonderprivatrecht. Hier sind inzwischen eigenständige Rechtsgebiete wie das Arbeitsrecht, Handelsrecht, Mietrecht, Verkehrszivilrecht oder Wertpapierrecht entstanden. Dabei kommt es allerdings auch immer wieder zu Überschneidungen.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche.

 

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