Tarifautonomie

Die Tarifautonomie ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. Koalitionen ist es demnach erlaubt, Vereinbarungen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, insbesondere Tarifverträge über das Arbeitsentgelt so abzuschließen, das sie rechtlich bindend sind, ohne das der Gesetzgeber diesen zustimmen muss.