Solidaritätsprinzip

Das Solidaritätsprinzip ist die Grundidee der Sozialversicherung in Deutschland. Es bedeutet für die gesetzliche Krankenversicherung, dass Leistungen für die Versicherten nicht individualisiert werden und für alle gleich sind, unabhängig von dem was der Versicherte einkommensabhängig eingezahlt hat. Für alle anderen Sozialversicherungen gilt dies nicht im vollen Ausmaß, da zum Beispiel Arbeitslosengeld und Rente an die vorherigen, individuellen Zahlungen gekoppelt sind.