Die in einem Vertrag ausgemachten Leistungen, die man durch eine andere zu erbringende Leistung erhält, bezeichnet man als Entgelt. Das Wort leitet sich von dem Verb entgelten ab und hat damit keine direkt begriffliche Verbindung zum Wort Geld.
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt und NotarUntere Lindenstr. 458089 Hagen