Minijob

Als Minijob bezeichnet man ein Arbeitsverhältnis, das einer bestimmt Lohnobergrenze unterliegt (Stand 2017: 450 Euro). Eine gesetzliche Pflichtversicherung besteht für diese geringfügig Beschäftigten nicht, dafür muss der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag für die Renten-, und Krankenversicherung für jeden seiner geringfügig Beschäftigten zahlen.