Als Tarifvertragsparteien bezeichnet man die beiden Seiten von Tarifvertragsverhandlungen. Also die Arbeitgeberverbände auf der einen und die Gewerkschaften auf der anderen Seite.
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt und NotarUntere Lindenstr. 458089 Hagen