Bei der Kündigung handelt es sich um die Beendigung des im Arbeitsvertrag beschlossen Schuldverhältnisses. Kündigt der Arbeitgeber spricht man von einer Fremdkündigung, kündigt der Arbeitnehmer von einer Eigenkündigung.
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt und NotarUntere Lindenstr. 458089 Hagen