Wird ein Streik von einer Gewerkschaft organisiert, handeln die teilnehmenden Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber nicht pflichtwidrig, da sie vom sogenannten Streikrecht geschützt werden.
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt und NotarUntere Lindenstr. 458089 Hagen