Als Staatsdienst bezeichnet man die Tätigkeit aller beim Staat angestellten Personen. Dazu zählt man Beamte, Richter, Rechstreferendare, Soldaten und Angestellten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen.
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt und NotarUntere Lindenstr. 458089 Hagen