Bei den Lohnnebenkosten handelt es sich um eine anteilige Zahlung zu den Sozialversicherungskosten des angestellten Arbeitnehmers, die gesetzlich verpflichtend vom Arbeitgeber übernommen werden muss.
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt und NotarUntere Lindenstr. 458089 Hagen