Der Aufhebungsvertrag beendet ein Vertragsverhältnis einvernehmlich. In ihm finden sich gewöhnlich auch weitere Vereinbarungen, die mit dem Vertragsende einhergehen, wie beispielsweise eine Abfindung.
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt und NotarUntere Lindenstr. 458089 Hagen