Sozialversicherung

Die in Deutschland angewendete Art der Sozialversicherung hat zur Folge, dass sich alle Arbeitnehmer nach dem Solidaritätsprinzip gegenseitig gegen Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter und Tod versichern.