Insolvenz des Arbeitgebers

Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers können seine Angestellten nur hoffen, dass ein Insolvenzverwalter den Betrieb sanieren kann. Ist dies nicht mehr möglich, können sie noch drei Monate Insolvenzgeld vom Arbeitsamt erhalten. Das Insolvenzgeld entspricht dem vorherigen Nettolohn und wird auch dann bezahlt, wenn sich der Arbeitgeber ins Ausland absetzt und keine ordentliche Insolvenz in die Wege leitet.