Eine Beschäftigung in Teilzeit hat gegenüber einer Beschäftigung in Vollzeit ein zeitlich geringeres Arbeitsvolumen. Maßstab sind dabei die betriebsinternen Regelungen.
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt und NotarUntere Lindenstr. 458089 Hagen