Als Koalitionsfreiheit bezeichnet man das Recht von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Koalitionen zu gründen, diesen fernzubleiben (negative Koalitionsfreiheit) oder sich ihnen anzuschließen (positive Koalitionsfreiheit).
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt und NotarUntere Lindenstr. 458089 Hagen