EN Storage GmbH - Anleger müssen handeln
Keine guten Nachrichten für Anleger: Die EN Storage GmbH hat ihre Geldgeber über die Zahlungsunfähigkeit informiert! 2014 sorgte die EN Storage GmbH aus Herrenberg bei Anlegern für besorgte Gesichter: Geschlossene Verträge mussten auf Anweisung der Bafin rückabgewickelt werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte das Finanzmarktprodukt als unerlaubtes Einlagengeschäft eingestuft und aus diesem Grunde die Rückabwicklung der Verträge angeordnet.