LG Ravensburg: Bank hat keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach erfolgreichem Widerruf des Autokredits

Besser hätte es für den Käufer eines Skoda Roomster vor dem Landgericht Ravensburg nicht laufen können, nachdem er den Widerruf seines Kreditvertrags mit der VW-Bank erklärt hatte. Das LG Ravensburg entschied mit Urteil vom 7. August 2018 nicht nur, dass der Widerruf wirksam ist und Kreditvertrag und Kaufvertrag deshalb rückabgewickelt werden müssen. Es entschied auch, dass die VW-Bank keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen rund 70.000 Kilometer verlangen kann (Az.: 2 O 259/17).

„Auch andere Gerichte haben schon entschieden, dass eine Autofinanzierung widerrufen werden kann, weil die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Das Landgericht Ravensburg geht allerdings noch einen entscheidenden Schritt weiter, indem es der Bank den Anspruch auf einen Wertersatz abspricht. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, dürfte aber dennoch Signalwirkung haben. Es zeigt, dass der Verbraucher von einem Widerruf enorm profitieren kann“, sagt Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen.

Vor dem Landgericht Ravensburg ging es um den Widerruf eines Verbrauchers, der 2015 einen Skoda Roomster gekauft und über einen Kreditvertrag mit der VW-Bank finanziert hatte. Das Darlehen hatte das Autohaus vermittelt, so dass ein sog. verbundenes Geschäft vorlag. Etwa zwei Jahre widerrief der Kläger den Kreditvertrag und verlangte die Rückzahlung seiner schon geleisteten Raten inklusive der Anzahlung.

Da die VW-Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet habe, sei die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf auch zwei Jahre nach Vertragsschluss noch wirksam erfolgt, entschied das LG Ravensburg. Dies begründete das Gericht damit, dass die Bank in den Widerrufsinformationen und den Darlehensbedingungen widersprüchliche Angaben hinsichtlich der Rückabwicklung des Vertrags nach einem Widerruf gemacht habe. Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung habe die Bank auch keinen Anspruch auf einen Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs.

„Derartige Fehler sind nicht nur der VW-Bank, sondern auch anderen Banken unterlaufen. Haben Verbraucher den Kreditvertrag nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen, schulden die Verbraucher nach einem erfolgreichen Widerruf der Bank im Idealfall keinen Wertersatz“, so Rechtsanwalt Buerger.

Der Widerruf der Autofinanzierung ist in Zeiten des Abgasskandals besonders für Dieselfahrer interessant. Grundsätzlich ist der Widerruf aber möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung/-Information verwendet hat. Ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner handelt, spielt keine Rolle.

 

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