Unterschied zwischen einer Scheidung und einer Online Scheidung

Im Internet wird häufig mit dem Begriff der Online-Scheidung geworben. Die Anpreisungen reichen von Blitz- und Turboscheidung bis hin zu unschlagbar günstig und dergleichen.

Eine Online-Scheidung bedeutet jedoch, dass jemand, der sich scheiden lassen will, alle Daten und Unterlagen per E-Mail oder online an den beauftragten Anwalt einreicht und dieser dann alles Notwendige in die Wege leitet. Ein Gerichtstermin mit persönlicher Anwesenheit beider Eheleute und des Anwalts ist gesetzlich vorgeschrieben und damit auch bei einer „Online-Scheidung" Pflicht. Eigentlich wird nur der erste Besprechungstermin mit dem Anwalt eingespart. Der vielfach erweckte Eindruck, die gesamte Scheidung erfolge online und sei besonders kostengünstig trifft hingegen nicht zu. Die Scheidungskosten sind regelmäßig überall dieselben. Sie sparen also lediglich den ersten Besprechungstermin in den Kanzleiräumen des von Ihnen ausgesuchten Anwalts.

 

Online Scheidung - Das Wichtigste in Kürze:

  1. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fallen für eine Online-Scheidung die gleichen Gebühren an, wie bei der direkten Beauftragung eines Anwalts in dessen Kanzlei. Der einzige Unterschied ist, dass Sie die Scheidungsangelegenheit jemandem in die Hände geben, den Sie nicht persönlich kennen.
  2. Bei einer Online-Scheidung findet die Kommunikation mit dem Anwalt über E-Mail, Telefon, Fax oder Brief statt. In der Regel findet kein persönliches Gespräch mit dem Anwalt statt.
  3. Das persönliche Erscheinen beider Ehepartner zum Scheidungstermin ist grundsätzlich erforderlich.
  4. Die Online-Scheidung ist speziell für Eheleute geeignet, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen.