Bastian Veller

Direkter Kontakt:
02331 / 7885964

Unternehmen: Angestellter Anwalt der Rechtsanwaltskanzlei Buerger

Mitgliedschaften

- Deutscher Anwaltverein (DAV)

- Forum Junge Anwaltschaft DAV

- Anwaltverein Hagen

Fremdsprachen

Englisch

Fachanwaltschaften und Spezialgebiete:
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Vita:

- Abitur an der Ricarda-Huch-Schule (jetzt: Ricarda-Huch-Gymnasium), Hagen

- Zivildienst (Klinik für neurologische und neurochirurgische Rehabilitation Hagen-Ambrock)

- Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum, erste juristische Staatsprüfung 2011

- Juristischer Vorbereitungsdienst am Landgericht Dortmund, zweite juristische Staatsprüfung 2013

- Tätigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter Hagen, 07/2013 bis 06/2014

- seit 07/2014 als angestellter Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Buerger tätig

- seit 01/2020 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 

- erfolgreiche Absolvierung des theoretischen Teils des Fachanwaltskurses Verkehrsrecht im Januar 2022

Taschenrechner stellt verbotenes elektronisches Gerät am Steuer dar

Bereits seit November 2017 verbietet die StVO - neben der "klassischen" Handynutzung - die Nutzung von sämtlichen elektronischen Geräten, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen oder zu dienen bestimmt sind (§ 23 Abs. 1 a S. 1 StVO).

Wie das OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2019, 4 RBs 191/19 nunmehr klargestellt hat, stellt hierbei auch ein (reiner) elektronischer Taschenrechner ein elektronisches Gerät dar, welches der Information dient oder zu dienen bestimmt ist.

Handynutzung am Steuer – Einspruch gegen Bußgeld kann sich lohnen

Unstreitig stellt die Handynutzung am Steuer eine erhebliche Gefahrenquelle im Straßenverkehr dar. Wer erwischt wird muss mit einem Bußgeld rechnen. „Allerdings stellt nicht jede ,Verwendung‘ des Mobiltelefons einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar. Das bedeutet, dass nicht jedes Bußgeld berechtigt ist“, stellt Rechtsanwalt Bastian Veller von Rechtsanwälte Buerger klar.

Der erfahrene Rechtsanwalt verweist in diesem Zusammenhang auf zwei aktuelle Beschlüsse der Oberlandesgerichte Celle und Stuttgart.

Autark-Nachrangdarlehen - AG Mönchengladbach spricht Anleger Schadensersatz zu

Das Geld der Anleger, die in Nachrangdarlehen der Autark-Gruppe investiert haben, muss nicht verloren sein. „Es bestehen gute Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler durchzusetzen, weil sie unzureichend über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben. Das zeigt auch ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach, das wir für unseren Mandanten erstreiten konnten“, sagt Rechtsanwalt Bastian Veller von der Kanzlei Buerger aus Hagen.

Autokauf im Internet – Fahrzeug muss beschriebene Beschaffenheit aufweisen

Wer ein Auto kaufen möchte, sucht häufig auf den gängigen Plattformen im Internet nach dem passenden Modell. Die Angaben in der Fahrzeugbeschreibung werden dabei Grundlage einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung, wenn sie nicht ausdrücklich widerrufen werden. Das stellte das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 21. Juli 2016 fest (Az.: 28 U 2/16).

TARGOBANK muss Kreditbearbeitungsgebühren zurückzahlen

Die einen verstecken es als Bearbeitungsgebühren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, andere nennen es ganz gewitzt Individualbeitrag. Gemeint ist damit in jedem Fall eine – nach aktueller Rechtsprechung – unzulässige Forderung im Rahmen einer Kreditvergabe durch die vergebende Bank. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil aus 2014 recht deutlich gemacht, was er von pauschalierten Forderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von kreditvergebenen Banken hält: nichts.