Widerruf – Volksbank Bochum vergleicht sich vor dem OLG Hamm

Um die Wirksamkeit des Widerrufs zweier Darlehensverträge und Schadensersatz ging es im Rahmen einer Berufungsverhandlung vor dem OLG Hamm. Im Fall der Volksbank Bochum stolperte hier ein weiteres Mal eine Genossenschaftsbank über die Unzulässigkeit folgender Widerrufsbelehrung: "Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (einem Monat - hier wurde eine Fußnote gesetzt) ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem Ihnen ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrags zur Verfügung gestellt wurden.“

Nachdem das Landgericht die Klage des Volksbankkunden abgewiesen hatte, gab sich das OLG erwartungsgemäß verbraucherfreundlicher und sah die veränderte Formulierung als auch die Verwendung von Fußnoten sehr kritisch. Zumindest sei im vorliegenden Fall das Hinzufügen einer Fußnote nicht geeignet, um eine ursprüngliche Undeutlichkeit im Wesentlichen aufzuheben. Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Hagen: "Das Gericht stellt zwischen den Zeilen die Frage, warum die Undeutlichkeit nicht inhaltlich korrigiert wurde, statt mit dem Umwegs über eine Fußnote für weiteres Durcheinander zu sorgen! An diesem Manko kranken zahlreiche Belehrungen der Genossenschaftsbanken."

Bezüglich der Informationen zu "Verbundenen Geschäften" blieb der 19. Senat zur anderslautenden Rechtsauffassung des 31. Senats auf Distanz: Einem Verbraucher sei durchaus zuzutrauen zu erkennen, ob dieser Belehrungsteil für ihn relevant sei oder nicht. Rechtsmissbrauch sah der Senat als nicht gegeben an. Andererseits erkannte das Gericht auch keinen Anspruch auf Schadensersatz, sodass ein zu erwartendes Urteil wohl keinem der beiden Verfahrensgegner wirklich gefallen hätte.

Daher wurde folgender Vergleich vorgeschlagen und auch von den Parteien akzeptiert: Die Kläger dürfen die Darlehen jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen, die Volksbank Bochum trägt die Verfahrenskosten zu 3/4.

 

Autor: