Fake Inkasso

Fake Inkasso

Immer häufiger sehen sich Verbraucher und Unternehmen mit professionell gestalteten, aber betrügerischen Inkassoschreiben konfrontiert. Aktuell kursieren besonders raffinierte Fälschungen, die angeblich im Namen der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH und im Auftrag von Amazon Deutschland S.à r.l. verschickt werden. Diese Schreiben behaupten, es liege bereits ein vollstreckbarer Titel vor, und drohen mit Maßnahmen wie Zwangsvollstreckung, Kontopfändung und SCHUFA-Einträgen. Oft ist eine täuschend echt wirkende Rechnung beigefügt. Wer daraufhin zahlt, wird Opfer eines dreisten Betrugs.

Typische Merkmale gefälschter Inkassoschreiben

  • Zahlungsaufforderung auf ausländisches Konto: Ein zentrales Warnsignal ist die Aufforderung, den geforderten Betrag auf ein ausländisches Konto zu überweisen – im aktuellen Fall auf ein italienisches Konto mit der IBAN IT43J0760115900001074705730. Seriöse deutsche Inkassounternehmen wie EOS verwenden ausschließlich deutsche Geschäftskonten.

Rechtliche Bewertung und Risiken

Nach deutschem Recht sind Inkassoschreiben ohne belegte Forderung oder Vollstreckungstitel wirkungslos. Eine tatsächliche Zwangsvollstreckung gemäß §§ 704 ff. ZPO ist nur mit einem vollstreckbaren Titel (z. B. Urteil oder Vollstreckungsbescheid) möglich. Der im Schreiben behauptete Titel fehlt meist oder ist gefälscht.

Auch die Drohung mit SCHUFA-Einträgen ist in der Regel unbegründet: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 12.03.2015 – I ZR 157/13) darf ein negativer Eintrag nur bei unbestrittenen und fälligen Forderungen erfolgen. Bestehen Zweifel oder ein Widerspruch, ist die Eintragung rechtswidrig.

So erkennen Sie betrügerische Inkassoschreiben

  • Überprüfung des Inkassounternehmens: Seriöse Inkassounternehmen sind im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen (www.rechtsdienstleistungsregister.de). Fehlt diese Registrierung, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Betrugsversuch.

Empfohlene Verhaltensweise bei Verdacht auf Fake-Inkasso

  • Keine Zahlung leisten: Überweisen Sie kein Geld auf das angegebene Konto, insbesondere nicht ins Ausland.

Zusätzliche Hinweise und Hilfsangebote

  • Die Verbraucherzentrale bietet einen kostenlosen Inkasso-Check an, mit dem Sie die Seriosität eines Inkassoschreibens prüfen können.

Fazit:
Betrüger nutzen zunehmend professionelle Methoden, um mit gefälschten Inkassoschreiben an das Geld argloser Verbraucher zu gelangen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, prüfen Sie jedes Schreiben sorgfältig und zahlen Sie niemals ohne vorherige rechtliche Überprüfung.

  • Drohungen mit rechtlichen Konsequenzen ohne Substanz: Die Schreiben kündigen Kontopfändungen (§ 829 ZPO) oder Arbeitgeberpfändungen (§ 850c ZPO) an, ohne dass tatsächlich ein Vollstreckungstitel vorgelegt wird. Eine Pfändung ohne vorherigen Vollstreckungsbescheid oder Urteil ist rechtlich ausgeschlossen.

  • Täuschend echte Gestaltung: Die Fälschungen sind äußerst professionell gestaltet, inklusive Geschäftsadressen, Telefonnummern, Umsatzsteuer-ID und QR-Code zum Girocode-Zahlungsverkehr. Diese Details sollen Seriosität vortäuschen und Vertrauen erschleichen.

  • Druck durch kurze Zahlungsfrist: Die Adressaten werden massiv unter Druck gesetzt, meist mit einer Zahlungsfrist von nur drei Werktagen. Andernfalls drohen angeblich SCHUFA-Einträge oder Zwangsvollstreckung. Diese Taktik zielt darauf ab, eine übereilte Zahlung ohne rechtliche Prüfung zu erzwingen.

  • Vergleich der Kontodaten: Überprüfen Sie, ob die angegebene IBAN zu einer deutschen Bank gehört. Ausländische Konten sind ein starkes Indiz für Betrug.

  • Prüfung der Forderungsnummer: Echte Inkassoschreiben enthalten eine eindeutige Forderungsnummer, die beim Inkassodienstleister überprüft werden kann. Fehlt diese oder ist sie ungültig, ist das Schreiben vermutlich gefälscht

  • Achten Sie auf sprachliche und formale Fehler: Viele Fake-Schreiben enthalten Übersetzungsfehler, widersprüchliche Angaben oder unlogische Details im Briefkopf und Text.

  • Nicht auf das Schreiben reagieren: Treten Sie nicht mit dem Absender in Kontakt, geben Sie keine persönlichen Daten preis und öffnen Sie keine Anhänge in E-Mails.

  • Anzeige erstatten: Melden Sie den Betrugsversuch umgehend bei der Polizei oder nutzen Sie die Online-Wache Ihres Bundeslandes.

  • Kontakt mit dem echten Inkassounternehmen: Im Zweifel kontaktieren Sie das im Schreiben genannte Inkassobüro über die offiziellen Kontaktdaten – nicht über die im Schreiben angegebenen Daten.

  • Beratung einholen: Nutzen Sie die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen oder einen Rechtsanwalt, wenn Sie unsicher sind.

  • Eine Liste bekannter Fake-Inkassofirmen finden Sie auf den Webseiten der Verbraucherzentralen und des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU).

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