VW Volkswagen Abgasskandal Schadensersatz Betrug

Letztlich räumte VW laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein, Fahrzeuge auch mit falschen Verbrauchsangaben typisiert zu haben. Dabei geht es nicht um den bereits offenbarten Skandal hinsichtlich der Abgaswerte von Dieselmotoren (Softwaremanipulation), sondern um einen neuen Tatbestand, der bislang unbekannt war. Interne Untersuchungen haben ergeben, so die FAZ: „dass von der Motorabteilung Verbrauchswerte zu niedrig angegeben wurden. Mit diesen Werten haben die Fahrzeuge ihre Typenzulassung bekommen“.
Letztlich räumte VW laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein, Fahrzeuge auch mit falschen Verbrauchsangaben typisiert zu haben. Dabei geht es nicht um den bereits offenbarten Skandal hinsichtlich der Abgaswerte von Dieselmotoren (Softwaremanipulation), sondern um einen neuen Tatbestand, der bislang unbekannt war. Interne Untersuchungen haben ergeben, so die FAZ: „dass von der Motorabteilung Verbrauchswerte zu niedrig angegeben wurden. Mit diesen Werten haben die Fahrzeuge ihre Typenzulassung bekommen“. Die FAZ berichtet weiter: „Es gehe in der Hauptsache um Modelle mit der Bezeichnung Blue Motion, die Volkswagen für seine Autos mit besonders niedrigem Verbrauch und damit besonders niedrigen CO2-Werten verwendet. Die Größenordnung der Abweichung ist beträchtlich. Als Beispiel wird in den Untersuchungsprotokollen der Golf Blue Motion genannt, der mit 90 Gramm CO2/km angegeben ist und tatsächlich mehr als 100 Gramm ausstößt. Betroffen seien rund 800.000 Fahrzeuge - überwiegend mit Dieselmotor - in Europa, viele davon in Deutschland. Die interne Revision geht nicht von einem technischen Defekt oder einem Eingriff in die Software aus, so die FAZ wörtlich: „Es handle sich schlicht um betrügerische Angaben“. Allein hierfür wird VW zusätzlich einen hohen Betrag zurückstellen müssen, nämlich rund 2 Milliarden Euro. VW führt Gespräche mit den Behörden über die Zertifizierung einer neuen Typenzulassung. Die Fahrzeuge könnten aber bis dahin weiter gefahren werden.

Dem Kunden ist insbesondere nicht zuzumuten monatelang auf die Beseitigung des Mangels zu warten. Teilweise müssen die Teile dazu erst entwickelt und hergestellt werden. Vor dem Jahre 2017 geht daher für viele VW Geschädigte gar nichts. Fraglich ist auch, ob eine Abhilfe überhaupt möglich ist und ob die Fahrzeuge nach einer Nachbesserung auch dem versprochenen Zustand entsprechen. Sollte der Pkw z.B. nach der Nachbesserung mehr verbrauchen als vorher oder es zu einer reduzierten Fahrleistung kommen, ist auch ein Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag denkbar.

Insbesondere aufgrund der Verjährungsvorschriften sollten Sie sich unverzüglich fachanwaltlich beraten lassen, rät Rechtsanwalt Ralf Buerger, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Rechtsschutzversicherungen müssen für eine solche Beratung Deckungszusage erteilen.
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