Scheidung - Fachanwalt Familienrecht Hagen

Jährlich werden in Deutschland ca. 170.000 Ehen geschieden. Fast jede dritte Ehe ist betroffen. Insbesondere sind Kinder die Leidtragenden. Wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist die Trennung der Partner. Wenn die Eheleute mindestens 12 Monaten getrennt sind, können sie geschieden werden. In Ausnahmefällen (Härtefall) kann eine Scheidung vorher in Betracht kommen.

Das Trennungsjahr basiert auf dem Bruch der häuslichen Gemeinschaft. Dies setzt nicht zwingend eine räumliche Trennung voraus. Die Trennung kann auch in einer gemeinsamen Wohnung erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Eheleute zu erkennen geben, dass keine Gemeinschaft mehr besteht und Tisch und Bett unabhängig voneinander genutzt werden. Kurze Versöhnungszeiten unterbrechen nicht das Trennungsjahr. Der Scheidungsantrag kann nach einer 11 monatigen Trennungszeit eingereicht werden, da das gesamte Scheidungsverfahren durchschnittlich 2 Monate dauert.

Wichtig: Die Ehe muss offiziell gescheitert sein

Zudem muss die Ehe “gescheitert” sein. Erklären beide Eheleute nach Ablauf des Trennungsjahres, dass sie geschieden werden wollen, wird der Richter nach dem Scheitern nicht weiter nachfragen. Nach Ablauf von drei Jahren nach der Trennung wird das Scheitern der Ehe vermutet.

In allen anderen Fällen (z.B. Trennung, aber keine Zustimmung des Partners) ist dem Gericht das Scheitern der Ehe schriftlich, nebst Beweismitteln, zu erklären. Denn auch wenn ein Ehegatte nicht geschieden werden will, muss das Gericht auf Antrag des anderen Ehegatten die Ehe scheiden, wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Wird ein Scheidungsantrag gestellt, muss das Gericht den Versorgungsausgleich durchführen. Der Versorgungsausgleich hat was mit der Rente zu tun und ist der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Ehezeit ist die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Der Versorgungsausgleich kann durch einen wirksamen notariellen Verzichtsvertrag ausgeschlossen werden. Der Verzicht kann zwischen Stellung des Scheidungsantrages und dem Scheidungstermin noch vereinbart werden.

Mehr interessiert das Gericht zunächst nicht. Nur auf Antrag trifft das Gericht im Scheidungsverfahren auch Regelungen zu weiteren Scheidungsfolgen, nämlich:

  • zum Kindesunterhalt
  • zum Ehegattenunterhalt
  • zur Auseinandersetzung des Vermögens (Zugewinnausgleich)
  • zum Umgang mit den Kindern
  • zum Sorgerecht
  • zur Aufteilung des Hausrates
  • zur Nutzung der Ehewohnung nach der Scheidung.

 

Stellt ein Ehegatte zu einer oder mehreren von diesen Angelegenheiten einen Antrag, so kann der Richter die Ehe erst dann scheiden, wenn er auch über die Folgesachen entschieden hat. So kann ein Verfahren verzögert werden.

Der gemeinsame Scheidungsanwalt

Um eine Scheidung beantragen oder aktiv im Scheidungsverfahren selbst Anträge stellen zu können, benötigt man mindestens einen Rechtsanwalt. Einen gemeinsamen Scheidungsanwalt gibt es nicht. Die Eheleute treten formal bei der Scheidung als gegnerische Parteien auf, auch wenn sie sich hinsichtlich der Scheidung und deren Folgen einig sind. In solchen Fällen kann es aber ausreichen, dass nur ein Ehegatte bei der Scheidung anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehegatte sollte sich aber in jedem Fall mindestens einmal anwaltlich beraten lassen.

Die einvernehmliche Scheidung

Wenn sich abzeichnet, dass die Ehescheidung einvernehmlich ist, kann der Mandant seinen Ehegatten zur Besprechung in die Kanzlei mitnehmen. Wir klären ihn vorher auf, dass wir ihn formal als Gegner betrachten und empfehlen ihm bei Zweifeln, einen eigenen Anwalt zu beauftragen.

Die Internet-Scheidung ist ein Marketing-Begriff von findigen Anwälten. Sie ist weder günstiger noch schneller, denn E-Mails kann heute fast jeder Anwalt versenden und empfangen.

 

Vertrauen Sie der jahrelangen Erfahrungen und dem umfangreichen Wissen des Fachanwaltes für Familienrecht Rechtsanwalt Christian Dreier. Er wird Sie sicher, souverän und zuverlässig durch den gesamten Scheidungsprozess führen.