Vor­sätz­lich sit­ten­wid­rige Schä­d­i­gung durch VW

Die Volkswagen AG "habe dem Käufer eines gebrauchten Audi A4 mit einem Euro-5 Dieselmotor wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung den Kaufpreis zun erstatten". Zu diesem Ergebnis kam das Oberlandesgericht Köln (OLG) in einem Beschluss, der veröffentlicht wurde (Beschl. v. 03.01.2019, Az. 18 U 70/18). In den vom Käufer erworbenen Audi verbaute VW Software, die unrichtige Angaben zum Ausstoß von Stickoxiden machte.