Verkehrsrecht

Verkehrsrecht
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, muss sich anschließend nicht nur um die Schadensregulierung kümmern. Es gibt rund um einen Verkehrsunfall einiges zu bedenken und Betroffene sind juristisch gut beraten, wenn sie stets einen Experten für Verkehrsrecht hinzuziehen, um unnötige Nachteile zu vermeiden. Bei einem unverschuldeten Unfall sind die Kosten eines Anwalts in der Regel von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Korrespondieren Sie auf keinem Fall selbst mit einer Versicherung zwecks Schadensregulierung, wenn Sie 100% ihres Schadens zügig ersetzt haben wollen. Wir kooperieren mit Werkstätten sowie Gutachtern und holen für sie das Beste heraus.

Als Opfer eines Verkehrsunfalles sind Sie ungefragt und nicht gewollt in Schwierigkeiten geraten. Es sollten jetzt nicht noch vermeidbare Belastungen wie z.B. die Übernahme von Abschleppkosten oder Gutachterkosten entstehen. Juristische Experten für Verkehrsrecht sorgen dafür, dass Opfer von Verkehrsunfällen sich zumindest finanziell schadlos halten können und da wo es möglich ist, auch Ansprüche wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld in Anspruch nehmen können. Ausgaben wie z.B. für Leihwagen müssen - falls erforderlich - vom Unfallgegner übernommen werden. Dieser muss den Geschädigten so stellen, als wäre der Unfall niemals geschahen. Da wo das nicht möglich ist, z.B. bei körperlicher Versehrtheit, muss ein Ausgleich geschaffen werden. Die Versicherung des Verursachers hat viel Erfahrung damit, die von ihnen zu zahlenden Kosten möglichst gering zu halten. Unsere Experten sorgen in genauer Kenntnis der Rechts- und Sachlage für eine angemessene Abwicklung - notfalls bis zum Klageverfahren gegen den Verursacher oder dessen Versicherung.

Eigentlich stellt sich die Frage nicht, denn das Einschalten der Polizei macht immer Sinn, wenn ein Schaden entstanden ist, selbst dann, wenn die Schuldfrage klar ist, denn oft lässt es sich ohne polizeiliche Unfallaufnahme im Nachhinein nicht mehr feststellen, was denn überhaupt passiert ist und wer verantwortlich dafür ist.

Ein Unfall ist schnell geschehen. Unfallverursacher sollten bei der Aufnahme eines Verkehrsunfalles nicht zu viele Aussagen zu Protokoll geben. Bei unklarer Sachlage sind Verkehrsteilnehmer verpflichtet, persönliche angaben zu machen, über den Unfallhergang muss nichts berichtet werdn. Das kann in Absprache mit einem Anwalt später erfolgen.

Achten Sie als Unfallopfer genau auf Ihre Aussage, denn eine Teilschuld ist schnell konstruiert und vermindert die Aussichten auf eine komplette Schadensregulierung erheblich

Zur Höhe des Sachschadens

So genannte Bagatellschäden gibt es bei modernen Kraftfahrzeugen kaum noch, denn hinter der beweglichen Kunststoffhülle verberge sich filigrane Bauteile, die durch leichte Kontakte beim Ein- und Ausparken schon erheblich beschädigt werden können. Daher sollten Unfallopfer immer einen eigenen Gutachter bestellen, der in aller Regel vom Versicherer des Verursachers übernommen werden muss. Was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen: Sie sind nicht verpflichtet, eine Reparatur auch ausführen zu lassen. Sie können sich auch den durch ein Gutachten ermittelten Schaden als Ausgleich auszahlen lassen, was z.B. dann überlegenswert ist, wenn Schäden nicht die Verkehrssicherheit beeinflussen oder leicht selbst repariert werden können.

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