Bußgeldbescheid / Anhörung / Ermittlungsverfahren

Ordnungswidrigkeiten

Bußgeldbescheid / Anhörung / Ermittlungsverfahren

 

***** fünf Sterne Mandantenbewertung

"Herr Dreier ist ein sehr kompetenter und netter Rechtsanwalt. Nach einer schlechten Erfahrung mit einem anderen RA war ich überrascht einen RA zu finden, der ganz im Sinne des Klienten handelt, sich Zeit nimmt, zuhört und kämpft. Alles was man von einem Anwalt erwartet wurde deutlich übertroffen. Mein nächstes Mandat geht wieder an Herrn Dreier."   von S.D.

"Ich habe mich mit Herrn Bürger und seinem Team perfekt vertreten gefühlt. Fachlich und vor allem zwischenmenschlich top. Man ist in guten Händen. Bei Rechtsfragen auf jeden Fall meine erste Adresse."     von M.T.

 

Sie haben einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten? Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

Nehmen Sie dies nicht auf die leichte Schulter! Lassen Sie sich durch uns zunächst telefonisch kostenfrei beraten. Wir helfen Ihnen gern weiter und klären Sie vorab darüber auf, welche Kosten Sie bei einer rechtlichen Vertretung durch uns erwartet. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir ohne Berechnung.

 

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bußgeld- Ermittlungsverfahren. Wir beantworten Ihre Fragen sofort und rechtssicher! 

Brauche ich einen Anwalt oder soll ich den Anhörungsbogen selbst ausfüllen?

Muss Einspruch eingelegt werden?

Bis wann kann Einspruch eingelegt werden?

Ein Bußgeldverfahren gliedert sich regelmäßig in drei Abschnitte.

Das Vorverfahren.

Die Verwaltungsbehörde ermittelt im Vorverfahren das Delikt und führt im Regelfall eine Anhörung durch. Das Vorverfahren endet mit dem Bußgeldbescheid, wenn die Behörde Sie für schuldig hält.

Das Zwischenverfahren

Wenn die zuständige Verwaltungsbehörde über einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid selbständig entscheidet oder gegebenenfalls den Vorgang dann an die Staatsanwaltschaft übergibt.

Das gerichtliche Verfahren

Hier entscheidet in erster Instanz das Amtsgericht und bei Rechtsbeschwerden das Oberlandesgericht.

Mit dem Bußgeldverfahren verfolgen die unterschiedlichsten Behörden und Gerichte wie

die Verwaltungsbehörde,

die Staatsanwaltschaften,

bei den Amtsgerichten die Abteilungen für Bußgeldsachen,

bei den Landgerichten die Kammern für Bußgeldsachen,

bei den Oberlandesgerichten und beim Bundesgerichtshof die Senate für Bußgeldsachen,

Verstöße gegen unterschiedliche Gesetze.

Bußgeldverfahren sind zum Beispiel möglich nach dem Gesetz über:

Ordnungswidrigkeiten,

Coronaschutzverordnung (NRW) u.a.,

Infektionsschutzgesetz

der Straßenverkehrsordnung bzw. dem Straßenverkehrsgesetz,

der Straßenverkehrszulassungsordnung,

der Fahrzeugzulassungsverordnung,

dem Jugendschutzgesetz,

dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung,

dem Pass-, Ausweis- und Meldewesen,

dem Waffen- und Sprengstoffrecht,

dem Datenschutz,

dem Arbeits- und Sozialrecht,

dem Gewerberecht,

dem Gaststättenrecht,

Tier- und Umweltschutz,

Jagd- und Fischereiwesen usw.

nein