Die BaFin hat Herrn Michael Glanzmann, Rheinau, mit Bescheid vom 27. August 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Glanzmann nahm Gelder des Publikums mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung entgegen.
Hierdurch betreibt Glanzmann das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er darf keine weiteren Einlagen annehmen und ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Rechtsanwalt Ralf Buerger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er steht Kunden von Herrn Michael Glanzmann gern als Ratgeber zur Verfügung: „Sollte es zu Problemen bei der Rückzahlung der Gelder kommen, sollten die Betroffenen handeln und ihre Ansprüche rechtlich geltend machen.“