Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüft regelmäßig die Rechtmäßigkeit von Angeboten des Kapitalmarktes. Jetzt hat die BaFin der impletio consulting GmbH, Hamburg, mit Bescheid vom 19. Juni 2018 untersagt, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagen- sowie Kreditgeschäft weiterzuführen..
Die impletio consulting GmbH nahm auf der Grundlage von „Darlehensverträgen“ unbedingt rückzahlbare Gelder an und gewährte Dritten Darlehen. Hierdurch betreibt sie das Einlagen- und Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist dazu verpflichtet, die Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.
Die Verfügung würde bestandskräftig, wenn die Frist zum Einspruch nicht genutzt wird.
Rechtsanwalt Ralf Buerger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und sehr prozesserfahren bei der Rückabwicklung von Darlehen jeglicher Art sowie Beteiligungen. Kunden der Hamburger impletium consulting GmbH können sich an den Hagener Anwalt wenden, der Rückabwicklungen deutschlandweit begleitet. Buerger: „Vielfach kommt eine ganze Geschäftsidee nach einer solchen Bafin-Verfügungen ins Trudeln und selten ist der Kreditgeber im Anschluss in der Lage, die hohen Forderungen der enttäuschten Kreditgeber zu erfüllen. In solchen Fällen sollte ein erfahrener Rechtsexperte hinzugezogen werden.“